Der Umgang mit Doping ist heute eine der großen Herausforderungen für den Leistungssport. Im
Mittelpunkt der Untersuchung steht zunächst die Frage ob das von der Sportethik verurteilte
Doping zugleich ein strafrechtlich relevantes Verhalten darstellt. Ausgehend von der
fortschreitenden Kommerzialisierung des Leistungssports liegt das Forschungsinteresse
insbesondere bei den Schutzgütern des wirtschaftlichen Wettbewerbs und des Vermögens der
Aspekt des Gesundheitsschutzes bleibt dabei weitgehend ausgeblendet. Die gegenwärtig weitgehend
auf den Schultern der Sportverbände ruhende Verfolgung von Doping kann den Schutz dieser
Rechtsgüter nur unzureichend gewährleisten. Da die Vereinsfreiheit (Art. 9 I GG) einem
staatlichen Eingriff insoweit nicht entgegensteht ist ein strafrechtlicher Schutz von Vermögen
und Wettbewerb bereits gegenüber abstrakten Gefährdungen durch Doping möglich und sinnvoll. Auf
dieser Grundlage werden abschließend Leitlinien eines Dopingtatbestandes entwickelt.