In den letzten Jahren hat die Gesetzgebung auch unter dem Einfluss von Vorgaben der
Europäischen Gemeinschaft versucht wirksamere strafrechtliche Mittel gegen Rechtsverstöße von
juristischen Personen und Personenvereinigungen zu schaffen. Dabei tritt zunehmend der
Widerspruch von Verbandssanktionen zum im deutschen Strafrecht fest verankerten Schuldprinzip
hervor. Die sich hieraus ergebenden Probleme besonders der Handlungs- und Schuldfähigkeit
juristischer Personen sind Gegenstand der Untersuchung. Es wird gezeigt dass die aktuelle
Rechtslage dem Phänomen der Verbandsdelinquenz zwar wirkungsvolle Sanktionen entgegenzusetzen
hat dass sich im Ergebnis aber nur schuldunabhängige Verbandssanktionen in das dogmatische
System des deutschen Schuldstrafrechts einfügen lassen.