Dr. Otto Georg Thierack war von 1936 bis 1942 Präsident des Volksgerichtshofes und danach bis
zum Zusammenbruch des Dritten Reiches Reichsjustizminister. Ziel der Arbeit ist es den
Werdegang Thieracks und sein Wirken im Justizdienst darzustellen. Hierzu werden die einzelnen
Stationen seines Lebens seine Ausbildung sein Justizdienst in Sachsen seine Zeit als
sächsischer Justizminister als Vizepräsident des Reichsgerichts als Präsident des
Volksgerichtshofes sowie als Reichsjustizminister beschrieben. Es folgt eine Darstellung der
geplanten Anklage im Nürnberger Juristenprozeß sowie des gegen seinen Nachlaß durchgeführten
Sühneverfahrens vor der Spruchkammer Berlin.