Die Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik erweckt zuweilen den Eindruck als handele es
sich bei ihr um ein mit den etablierten Methoden der Pränataldiagnostik schlechthin
unvergleichbares Phänomen. Eine systematische Analyse des zugrundeliegenden
Personenrechtsverhältnisses gibt demgegenüber den Blick auf einen allen vorgeburtlichen
Untersuchungsverfahren gemeinsamen Begründungszusammenhang frei. Als Freies gedacht unterliegt
das auf Seiten der Mutter besonders pflichtintensive Personensorgeverhältnis zum Embryo
immanenten Schranken. Im Hinblick auf schwere frühkindliche Schädigungen konkretisieren sie
sich im Recht der Mutter bei zureichenden Verdachtsgründen die Untersuchung des Embryos zu
veranlassen und gegebenenfalls eine bestehende Schwangerschaft abzubrechen bzw. deren
Etablierung zu vermeiden.