Ausgehend von der Frage welche familiären Beziehungen nach dem aktuellen Meinungsstand in
Rechtsprechung und Literatur Garantenpflichten begründen können widmet sich die Arbeit der
Entstehung und Auslegung des 13 Abs. 1 StGB. Sie diskutiert die Vereinbarkeit der im Gesetz
gewählten Formulierung rechtlich dafür einzustehen hat mit dem Bestimmtheitsgrundsatz. Dabei
wird herausgearbeitet dass 13 Abs. 1 StGB als Blankettvorschrift zu verstehen ist und auf in
der Rechtsordnung an anderen Stellen bereits existente Rechtspflichten verweist. Abschließend
wird das Familienrecht auf solche Rechtspflichten hin untersucht und gesetzgeberischer
Handlungsbedarf aufgezeigt.