Sowohl im Rahmen von Umstrukturierungen als auch im Zuge von Entlassungen stellt sich
regelmäßig die Problematik der Zuordnung von Arbeitnehmern zu Betriebsteilen. Besonders
relevant wird diese im Anwendungsbereich des613 a BGB da in diesen Fällen zwingend die
Entscheidung zu treffen ist welche Arbeitnehmer auf den Übernehmer übergehen. Diese Arbeit
stellt zunächst die Tatbestandsvoraussetzungen des613 a BGB dar und gibt im Weiteren eine
Übersicht über den Meinungsstand zur Problematik der Zuordnung. Schließlich wird der eigene
Lösungsansatz die analoge Anwendung des323 Abs. 2 UmwG hergeleitet und dargestellt.