In der Arbeit wird die verbreitete Auffassung untersucht wonach das islamische Recht ein
religiöses Recht ist. Anlehnend an Methoden der Rechtsvergleichung und im Rahmen
post-kolonialer Theorien plädiert die Arbeit für eine andere Betrachtungsweise des bisherigen
islamischen Rechtsverständnisses. Die Untersuchung zeigt dass ein solches Rechtsverständnis
ein aus der historischen Entwicklung entstandenes diskursives Konstrukt darstellt. Das
islamische Recht auf die Religion oder eine ursprüngliche fetischisierte Bedeutung des Worts
Scharia einzuschränken erweist sich vielmehr als ein Stereotyp des kolonialen Diskurses. In
diesem vorausgesetzten Bild wird Differenz zur minderwertigen und sichtbaren Andersheit. Die
binäre Logik einer solchen Argumentation kann erst aufgelöst werden wenn von grundsätzlicher
Uneinheitlichkeit ausgegangen und die eigene Macht(-ausübung) wahrgenommen wird.