Die Arbeit setzt die Institutionen Einwilligung und Richtervorbehalt in Zusammenhang. Dies
geschieht am Beispiel ihres Zusammentreffens bei der molekulargenetischen Untersuchung und
Speicherung der Gendaten gemäß 81 g StPO. Es wird zunächst untersucht unter welchen
Voraussetzungen überhaupt eine Einwilligung als Legitimationsgrundlage staatlicher Eingriffe
dienen kann. Hierbei wird auch Stellung zu der Frage bezogen inwieweit der Staat den Einzelnen
paternalistisch vor seinen eigenen Entscheidungen schützen kann. Sodann wird der
Richtervorbehalt angesichts der gewonnenen Ergebnisse auf seine (individuellen oder auch
überindividuellen?) Funktionen untersucht. Schließlich kommt es zu der Beantwortung der Frage
ob die Einwilligung den Richtervorbehalt bei 81 g StPO ersetzen kann.