Die wohl komplexeste Problematik des Phänomens Stalking ist dass viele der klassischen
Stalkinghandlungen Ausdruck eines sozialadäquaten Verhaltens sein können. Ziel der Untersuchung
ist die Beantwortung der Frage wo das normale Alltagsverhalten endet und unter welchen
Voraussetzungen Stalking die Legitimität strafbaren Unrechts erfährt. Auf der Basis eines
umfassenden empirischen Teils wird nachgewiesen dass Stalking als Strafunrecht begründende
Persönlichkeitsrechtsverletzung zu qualifizieren ist. Den Abschluss bildet der Entwurf eines
eigenen Stalkingstraftatbestands de lege ferenda.