Das UN-Kaufrecht hat zunächst bei der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie und dann bei der deutschen
Schuldrechtsreform eine wesentliche Rolle gespielt. Deshalb sind die in Lehre und
Rechtsprechung zum UN-Kaufrecht entwickelten Grundsätze und Lösungen bei der Anwendung des
neuen Schuldrechts im Rahmen der teleologisch-geschichtlichen Auslegung immer zu
berücksichtigen. Trotz bestimmter Unterschiede stimmen die Regelungen über die
Sachmängelhaftung des Verkäufers im BGB und CISG zum größten Teil überein.