Deutschland erlebt zurzeit eine Renaissance der Stiftungskultur. Eine insbesondere unter
steuerlichen Aspekten interessante Gestaltung ist die gemeinnützige Familienstiftung. Dahinter
steht der Wunsch vieler Stifter steuerbegünstigte Zwecke zu fördern und zugleich die rein
privatnützige Versorgung der Stifterfamilie sicherzustellen. Die Arbeit untersucht in welchem
Umfang eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts die Stifterfamilie finanziell
unterstützen darf ohne die Anerkennung als steuerlich gemeinnützig und die daran anknüpfenden
steuerlichen Vergünstigungen zu gefährden. Im Zentrum der Arbeit steht die Vorschrift des 58
Nr. 5 AO. Danach wird die Steuervergünstigung nicht dadurch ausgeschlossen dass eine Stiftung
einen Teil jedoch höchstens ein Drittel ihres Einkommens dazu verwendet um in angemessener
Weise den Stifter und seine nächsten Angehörigen zu unterhalten ihre Gräber zu pflegen und ihr
Andenken zu ehren. Die Arbeit widmet sich insbesondere dem Angemessenheitserfordernis und der
Frage ob und in welchem Umfang Stiftungserträge über die Grenzen des 58 Nr. 5 AO hinaus für
die Versorgung der Stifterfamilie verwendet werden dürfen.