Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Phänomen der Rückgriffskondiktion. Dabei stehen zunächst
das Aufzeigen der historischen Entwicklung seit 1900 und eine Analyse der bisher ungeordneten
Diskussion im Vordergrund. Hierbei fallen einige Missverständnisse zwischen Rechtsprechung und
Lehre auf. Oft werden verschiedene Fälle ohne eigene Reflektion unter die Rückgriffskondiktion
subsumiert. Im Fortgang der Arbeit wird insbesondere systematisch und teleologisch die heutige
Legitimation dieses Instituts untersucht. Dabei lohnt sich auch immer wieder ein Blick auf die
Historie. Im Ergebnis stellt sich heraus dass eine Kategorie Rückgriffskondiktion nicht in das
System des BGB passt. Insbesondere die Anwendung von 814 BGB verhindert dass man von der
Rückgriffskondiktion sprechen kann.