Das im 19. Jahrhundert im heutigen Iran entstandene Bahá'ítum ist nach seinem Selbstverständnis
und religionswissenschaftlicher Einordnung eine Weltreligion. Als dezidierte Rechtsreligion
verfügt es über ein Offenbarungsrecht dessen Kern ein Rechtssetzungsrecht bildet - ermächtigt
wird eine demokratisch zu bestellende Körperschaft die das Offenbarungsrecht anwendbar machen
und ergänzen soll. Die Arbeit unternimmt es die theologischen Grundlagen dieses Bahá'í-Rechts
aufzuarbeiten. Sie untersucht den in der Bahá'í-Schrift dokumentierten theologischen
Zusammenhang auf den dieses Recht seinen Inhalt seine Ansprüche und Funktionen zurückführt.
Im Rahmen der Darstellung von vier rechtstheologischen Dimensionen weist sie das Bahá'í-Recht
als ius divinum aus.