Der Grundsatz der Subsidiarität wird als keystone und caractéristique fondamentale der EMRK
bezeichnet und auch in der Rechtsprechung der EGMR immer wieder betont. Ausdrücklich genannt
wird er in der EMRK allerdings nicht. Diese Arbeit hat sich deshalb zum Ziel gesetzt seine
rechtliche Fundierung seine Besonderheiten und seine Bedeutung im System der EMRK zu
untersuchen und aufzuzeigen. Dabei wurde die Subsidiaritätsrechtsprechung des EGMR
systematisiert und analysiert. Der Grundsatz der Subsidiarität wurde in ein Verhältnis zu
anderen Besonderheiten der Rechtsprechung und Aufgaben des EGMR gesetzt und auch mit der
Subsidiaritätsidee der katholischen Soziallehre der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
und dem Subsidiaritätsprinzip im Kontext der EU verglichen.