Bei der Regulierung schwerer Personenschäden bedienen sich die Haftpflichtversicherer zunehmend
des Personenschaden- oder Reha-Managements. Im Interesse sowohl des Versicherers als auch des
Geschädigten soll durch die Einschaltung von Rehabilitationsdiensten die schnellst- und
bestmögliche Reintegration des Geschädigten in die soziale Gemeinschaft ermöglicht werden. Die
Arbeit erläutert mit zahlreichen praktischen Beispielen die Gründe für die Einführung die
Geschichte und den Ablauf eines solchen Personenschaden-Managements und zeigt seine
Anwendungsbereiche auf. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt in der Bewertung der rechtlichen
Beziehungen zwischen den Beteiligten des Personenschaden-Management (Versicherung Geschädigter
und Rehabilitationsdienst) und der hieraus folgenden rechtlichen Konsequenzen. Der Verfasser
stellt sodann eingehend mögliche Risiken für den Geschädigten und ihr Handling durch dessen
Bevollmächtigten dar. Anschließend wird untersucht welche Vergütungsansprüche dem Anwalt des
Geschädigten für diese Tätigkeit zustehen. Die Arbeit schließt mit einem Vorschlag für eine
vertragliche Regelung zwischen dem Geschädigten und dem Versicherer des Schädigers.