Im zivilrechtlichen wie im strafrechtlichen Bereich vollzieht sich eine Repersonalisierung und
Resubjektivierung des Rechtskonflikts. Das deutsche Schadensersatzrecht richtet den Blick
verstärkt auf den Täter und operiert unter Durchbrechung des Ausgleichsprinzips in den
verschiedensten Bereichen mit pönal-vergeltenden und präventiven Wertungen bei Begründung und
Ausgestaltung von Schadensersatzansprüchen. Im Strafrecht wiederum rückt zunehmend das Opfer in
den Fokus und der Ausgleich zwischen Täter und Opfer wird immer stärker als Zielsetzung
definiert. Die Arbeit verknüpft zum ersten Mal diese beiden hochaktuellen Entwicklungslinien
und ihre Wechselwirkungen und problematisiert die Entwicklung auch in verfassungsrechtlicher
Hinsicht. Zugleich wird in diesem Zusammenhang eine genaue Analyse von punitive exemplary
damages in den einzelnen Ländern des common law vorgenommen und die nicht erst seit dem 66.
Deutschen Juristentag diskutierte Implementierung eines Strafschadensersatzes ins deutsche
Recht eingehend erörtert.