Knapp 20 Jahre nach dem Ende des Khmer Rouge-Regimes das bis zu drei Millionen Todesopfer
forderte traten die Vereinten Nationen 1997 erstmals in Verhandlungen mit Kambodscha über die
Errichtung eines Sondergerichts. Die Arbeit behandelt das nunmehr im Jahr 2006 etablierte Khmer
Rouge-Tribunal und untersucht anhand dieser Fallstudie inwieweit die neuen institutionellen
Mischformen der hybriden Tribunale in die bestehenden Ausprägungen bisheriger rechtlicher
Mechanismen zur Aufarbeitung von Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit passen und
ob sie gleichermaßen schlechter oder besser geeignet sind Menschenrechtsverletzungen
aufzuarbeiten ihnen nachhaltig entgegenzuwirken zu einer nationalen oder internationalen
Aussöhnung beizutragen und Rechtsstaatlichkeit herzustellen. Es wird der Frage nachgegangen
inwiefern internationalisierte Tribunale im Verhältnis zu nationalen Gerichten internationalen
Ad hoc-Tribunalen - wie dem ICTY - oder zum Internationalen Strafgerichtshof eine
Existenzberechtigung aufweisen und ob ihnen Modellcharakter zuerkannt werden kann um sich auch
langfristig als wirksames Mittel zur Durchsetzung internationalen Rechts zu behaupten.