Diese Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Mannheimer Fördererpreis zum Binnenschiffahrtsrecht
2007. Mit dem Verbindungskonzept verknüpft das Grundgesetz die hoheitlich-wegerechtliche
Verwaltungskompetenz des Bundes mit dem Eigentum an den Bundeswasserstraßen. Wie wirkt es sich
auf diese Kompetenz aus dass die wasserwegerechtliche Gesetzgebungsbefugnis des Bundes aktuell
nur noch 92% der Bundeswasserstraßen erfasst? Dieser Frage widmet sich die Arbeit indem sie
die verfassungsrechtliche Tradition der Wasserstraßenverwaltung dokumentiert die Reichweite
der Bundeskompetenz aus Art. 89 Abs. 2 GG im Einzelnen sowie das Verhältnis von Bundes- und
Landesbehörden in diesem Bereich untersucht und Wege aufzeigt wie die Inkongruenz der
Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen des Bundes überwunden werden kann.