Das Anliegen der Arbeit - die Suche nach Grenzen instrumenteller Vernunft im Strafrecht - ist
von zwei Einsichten motiviert: der kontinuierlichen Instrumentalisierbarkeit eines präventiven
Strafrechts und dem entgrenzenden Moment seiner Rechtsentwicklung. Die Untersuchung basiert auf
der Prämisse das herrschende Präventionsparadigma folge jener «instrumentellen» -
zweckbestimmten - Vernunft: Es frage vornehmlich nach der Effektivität der eingesetzten Mittel
ohne die Vernünftigkeit der verfolgten Ziele an sich zu beurteilen oder zur
Legitimationsbedingung zu erheben. Die Arbeit ist der Formulierung solch legitimierender
Bedingungen verpflichtet der Grenzziehung eines rechtsstaatlichen Strafrechts: Ausgehend von
einer Rechtsidee der Begrenzung staatlicher Macht sind inhaltliche Kriterien die Freiheit des
Einzelnen als Grundannahme und die Unbedingtheit einer absoluten Garantie menschlicher Würde.