Das Weltrechtsprinzip bzw. die universale Jurisdiktion ist zwar im internationalen Strafrecht
seit langem anerkannt im internationalen Privatrecht hingegen fehlt ein vergleichbares
Anknüpfungsprinzip. Die Autorin nimmt dies zum Anlass im Wege einer vergleichenden
Untersuchung beider Rechtsgebiete und unter Berücksichtigung verschiedener Rechtsordnungen
Zulässigkeit und Sachgerechtigkeit eines universalen Anknüpfungsprinzips im Privatrecht zu
begründen und seine Konturen zu zeichnen. Den Zivilgerichten bietet sich hiernach die
Möglichkeit bei schweren Völker- und Menschenrechtsverletzungen Schadensersatzprozesse in
bestimmten Fällen unabhängig vom Bestehen eines räumlich-persönlichen oder sachlichen
Inlandsbezugs im Interesse der internationalen Staatengemeinschaft durchzuführen.