Diese Arbeit soll den Forschungsstand hinsichtlich des Fiskals am Reichskammergericht
weiterführen. Bei ihrer Erstellung wurden unter anderem Akten einzelner
Reichskammergerichtsprozesse und auch die Darstellungen von Harpprecht über das
Reichskammergericht ausgewertet. Ein besonderes Augenmerk legt die Arbeit auf das 16.
Jahrhundert da vor allem in dessen erster Hälfte das Amt des Fiskals grundlegende
Veränderungen erfuhr. Der Fiskal wandelte sich von einer Person die ausschließlich dem Kaiser
unterstand und vor dem Reichskammergericht dessen Interessen zu vertreten und durchzusetzen
hatte zu einem zwar in mancherlei Hinsicht privilegierten aber doch fest in den
Gerichtsbetrieb eingegliederten Angehörigen des Reichskammergerichts. Anhand einzelner
RKG-Prozesse wird dargestellt welch weites Aufgabenfeld der Fiskal zu bewältigen hatte. Ferner
wird die prozessuale Stellung des Fiskals am Reichskammergericht beschrieben. Es wird der Frage
nachgegangen welche Vorrechte der Fiskal zeitweise genoss und wie man Eigenmächtigkeit und
Fremdeinfluss auf den Fiskal zu unterbinden suchte.