Die ethisch-moralische Grundlage für die Erforschung der Ursachen von Gefühls- und
Verhaltensstörungen ist die gesellschaftliche Verpflichtung zur möglichst optimalen Förderung
jedes jungen Menschen wie sie in unserer Verfassung und im SGB VIII verankert ist. In der
quantitativen Aktenanalyse von 51 Jungen im Alter von 12 bis 16 Jahren in freiheitsentziehenden
Jugendhilfemaßnahmen nach 1631 BGB wird deutlich dass Störungen im Familiensystem eine
zentrale Rolle bei der Entwicklung von abweichendem Verhalten spielen. Zudem werden die engen
Zusammenhänge zwischen Schulproblemen und Verhaltensstörungen aufgezeigt. Die empirisch
fundierte Forschung nach Erklärungen für das abweichende Verhalten der Jugendlichen sowie deren
exakte Diagnose stellen die Grundlage für gezielte pädagogisch-therapeutische Interventionen in
der Jugendhilfe dar.