In der Arbeit wird der Frage nachgegangen welche Instanz bei Menschenrechtsverletzungen in
Europa das letzte Wort hat. Insbesondere der Europäische Gerichtshof in Luxemburg und der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg konkurrieren beim Schutz der
Menschenrechte auf europäischer Ebene. Anhand der aktuellen Rechtsprechung der beiden
europäischen Gerichtshöfe wird aufgezeigt dass dem EGMR in Straßburg de lege lata die
Letztentscheidungskompetenz in Menschenrechtsfragen zusteht. Zudem stellt die Abhandlung dar
welche rechtlichen Probleme für einen kohärenten Grundrechtsschutz nach wie vor bestehen und
wie diese de lege ferenda aufgelöst werden können.