Der Autor untersucht in seiner Arbeit rechtshistorisch die wesentlichen Aspekte des Bodenrechts
der Kolonie Deutsch-Südwestafrika dem heutigen Namibia. Er erläutert zunächst die Grundzüge
des Kolonialrechts und sein Verhältnis zur Rechtsordnung des Deutschen Reichs. Ausgehend von
den verschiedenen Grundstücksarten und der dualen Kolonialrechtsordnung die das für
Nichteingeborene geltende Recht vom Eingeborenenrecht abgrenzte werden hinsichtlich der
Nichteingeborenen die Besonderheiten bei grundstücksbezogenen Rechtsgeschäften im Enteignungs-
und Steuerrecht sowie im Rechtsschutz vorgestellt im Eingeborenenrecht die Beibehaltung des
ursprünglichen Bodenrechts und die kolonialen Eingriffe ins gemischte Recht das beide
Bevölkerungsgruppen betraf. Des Weiteren behandelt die Arbeit die Erschließung des herrenlosen
Kronlands durch konzessionierte Kolonialunternehmen und die Landvergabe durch die
Schutzgebietsverwaltung im Rahmen spezifischer Vertragsmuster deren Klauseln die Einhaltung
der bodenpolitischen Vorgaben durch die Ansiedler sicherstellen sollten. Abschließend wird der
Wandel der Landverteilung im Rahmen der Dekolonisation vom Ende der Kolonialzeit bis heute
skizziert.