In Deutschland wird die Dreierregel als eine Methode der künstlichen Befruchtung praktiziert.
Dabei werden drei Eizellen in vitro befruchtet und alle daraufhin entstandenen Embryonen in die
Gebärmutter übertragen. Diese Methode ist nach dem Embryonenschutzgesetz zulässig und geltendes
ärztliches Berufsrecht. Die Arbeit untersucht ob eine neuartige Methode der assistierten
Reproduktion - der sogenannte Single Embryo Transfer - mit dem Embryonenschutzgesetz in
Einklang zu bringen ist. Dabei werden sechs Eizellen befruchtet und nur der beste Embryo in die
Gebärmutter transferiert. Die rechtliche Zulässigkeit des Single Embryo Transfer wird unter
Juristen in Deutschland kontrovers diskutiert. Nach rechtlicher Analyse der derzeitigen
Gesetzeslage durch die Autorin wird die Anwendbarkeit des Single Embryo Transfer abgelehnt und
eine Gesetzesreform des Embryonenschutzgesetzes vorgeschlagen. Die Arbeit schließt mit einem
Blick auf die Methoden der künstlichen Befruchtung und Rechtsordnungen in sieben europäischen
Ländern (Schweiz Italien Spanien England Schweden Österreich Tschechische Republik) und
versucht daraus Schlüsse für die zukünftige deutsche Regelung zu ziehen.