Schwerpunkt dieser Arbeit ist die Lehre des Öffentlichen Rechts in Österreich bis 1848.
Besonders die Bedeutung der Statistik und Staatenkunde als Unterrichtsfach und als Vorgängerin
des heutigen Verfassungsrechts an Universitäten ist ein Thema. Dabei sind auch die relevanten
Studienpläne für das Rechtsstudium und deren Änderungen für die Entwicklung und den Stellenwert
der Vorgängerfächer des Verfassungsrechts an österreichischen Universitäten und Lyzeen und die
Literatur Untersuchungsgegenstand. In diesem Zusammenhang wird auch die materielle und formelle
Verfassungssituation den Gesamtstaat betreffend die Existenz von Landständischen Verfassungen
und der Einfluss des heiligen Römischen Reiches und des Deutschen Bundes auf die Entwicklung
des Öffentlichen Rechts aufgezeigt.