Diese Arbeit soll Probleme im Erbfall untersuchen die sich bei Berührungen mit der Schweiz als
einem Staat ergeben bei dem Abweichungen im Sachrecht sowie Konflikte hinsichtlich des
internationalen Privatrechts auf den ersten Blick nicht erwartet werden. Zunächst soll auf
materiellrechtlicher Ebene das deutsche Erbrecht mit der in der Schweiz geltenden Rechtslage
verglichen werden ebenso ist hinsichtlich der Grundzüge des Ehegüterrechts zu verfahren
welches insbesondere für die Feststellung des Nachlasses von Bedeutung ist. Auf
kollisionsrechtlicher Ebene sollen sodann internationale Zuständigkeit in Nachlasssachen
anwendbares Sachrecht sowie Arten und Bedeutung erbrechtlicher Zeugnisse aus der Sicht der
beiden Staaten herausgearbeitet werden. Ziel ist schließlich die Erkenntnis welche rechtlichen
Konflikte sich im deutsch-schweizerischen Erbfall hinsichtlich der internationalen
Zuständigkeit des anzuwendenden Rechts und des Nachlassverfahrens ergeben können und welche
Möglichkeiten sich zur Vermeidung dieser Konflikte anbieten.