Zur Regelung grenzüberschreitender Insolvenzverfahren ist in den Mitgliedsstaaten der EU - mit
Ausnahme Dänemarks - am 31.5.2002 die Europäische Insolvenzverordnung (EulnsVO) in Kraft
getreten. Das autonome internationale Insolvenzrecht gilt für drittstaatliche Insolvenzen die
nicht in den Anwendungsbereich der EulnsVO fallen. Im Anschluss an den Erlass der EulnsVO hat
der spanische Gesetzgeber in dem am 1.9.2004 in Kraft getretenen Konkursgesetz (Ley Concursal
22 2003) erstmals auch Regelungen für grenzüberschreitende Insolvenzen kodifiziert. Das
spanische internationale Insolvenzrecht hat sich in den letzten Jahren bedeutend
weiterentwickelt. Im Wege eines Rechtsvergleichs wird dargestellt dass das Vorbild der EulnsVO
bereits zu vielen Übereinstimmungen im internationalen Insolvenzrecht beider Staaten geführt
hat. Ziel der Analyse ist es aufzuzeigen bei welchen Regelungen noch Annäherungsbedarf
besteht um eine einheitliche Behandlung von Insolvenzverfahren gegenüber Drittstaaten zu
fördern.