Die Mitwirkung des Bauherrn ist gerade bei Bauverträgen essentiell wichtig. Ohne sie kann ein
komplexes Bauprojekt oft nicht erfolgreich realisiert werden. Die Arbeit beschäftigt sich mit
den rechtlichen Konsequenzen unterlassener Mitwirkung des Bauherrn (z.B. fehlende Pläne
mangelhafte Vorleistung verspätete Freigabe usw.). Ausgehend von der allgemeinen
werkvertragsrechtlichen Einordnung der Mitwirkungshandlungen des Bestellers als bloße
Obliegenheiten untersucht die Arbeit ob dieses System im Bauvertragsrecht nach BGB und VOB
aufrechtzuerhalten ist. Während die Mehrheit der Literatur und Rechtsprechung die zur
Erstellung des Bauwerks erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Bauherrn weitestgehend zu
echten Pflichten heraufstuft kommt der Autor zu dem Ergebnis dass am Obliegenheitsmodell des
BGB in weiten Teilen festzuhalten ist. Begründet wird dies mit einer dogmatischen Analyse des
gesetzlichen Systems unter Berücksichtigung der besonderen Interessenlagen der am Bau
beteiligten Parteien.