Die Frage ob und inwieweit es in bestimmten Grenzbereichen des Lebens und Leidens erlaubt sein
müsse Sterbehilfe zu leisten hat bis heute nicht zu einer weitgehenden Klärung dieser Frage
geführt. Mehr als fünf Jahre wurde im Bundestag über das Thema Patientenverfügung diskutiert.
Im Juni 2009 beschloss das Parlament eine gesetzliche Regelung. Die Arbeit analysiert welche
Ängste und Unsicherheiten bei Patienten Angehörigen und Ärzten bei nicht mehr
entscheidungsfähigen Patienten bestehen. Um die bestehende Rechtsunsicherheit bei diesem
ärztlichen Behandlungsabbruch zu beseitigen werden die möglichen Kriterien zur Ermittlung des
mutmaßlichen Willens des Patienten untersucht und in Fällen fehlender Einigung zwischen
Betreuer und Arzt eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung gefordert.