Spanien ist ein Mehrrechtsstaat. Neben das Zivilrecht des Código Civil treten insbesondere im
Erbrecht partikulare Rechte der autonomen Gebietseinheiten (Foralrechtsgebiete). Sind derartige
Foralrechte betroffen kann es bei der Lösung erbrechtlicher Fälle zu weitreichenden
Unterschieden kommen. Ob und in welcher Form ein Foralrecht zur Anwendung kommt entscheidet
das interlokale Privatrecht. Das eigentümliche Rechtsinstitut der viudedad aragonesa verleiht
dem überlebenden Ehegatten eine besondere Rechtsstellung und findet selbst als aragonesisches
Rechtsinstitut Eingang in den gemeinspanischen Código Civil . Ist deutsches Recht neben
spanischem Recht anzuwenden kann es zu ungewollten Verschiebungen der Rechtspositionen von
Beteiligten kommen. Man spricht von Normenwidersprüchen. Die praktische Relevanz dieses
Themenkreises ist hoch auch vor dem Hintergrund eines geplanten vereinheitlichten Europäischen
Kollisionsrechts. Nach Schätzungen sind allein 300.000 Bundesbürger Eigentümer von Immobilien
in Spanien. Die Betroffenen müssen nicht nur vorsorgen sondern fragen sich auch nach
Sicherungsmöglichkeiten in Erbschein und Grundbuch.