Sowohl in Deutschland als auch in Frankreich gab es in den letzten Jahrzehnten immer wieder
Sequenzen von Verstaatlichungen und Privatisierungen. Dabei zeigt sich dass die
Rechtsordnungen der beiden Länder sehr unterschiedliche Zwänge und Beschränkungen für
Privatisierungen öffentlicher Unternehmen aufweisen. Insbesondere aus dem Verfassungsrecht
ergeben sich vielfältige Impulse und Grenzen. Aber auch das europäische Recht übt auf die Frage
der Zulässigkeit öffentlicher Unternehmen einen erheblichen Einfluss aus. Die EU-Kommission hat
in den letzten Jahren von dem ihr zur Verfügung stehenden Aktionsrahmen zunehmend Gebrauch
gemacht und damit signifikante Signale für Privatisierungen gesetzt. Die Entwicklungen im
Bankensektor zeigen diese vielfältigen Faktoren besonders anschaulich auf die vor dem
Hintergrund der internationalen Finanzkrise an Aktualität gewonnen haben. Die in Frankreich
bereits teilweise erfolgte Privatisierung der Sparkassen könnte dabei als Modell für den
deutschen öffentlichen Bankensektor dienen.