Das Eigenkapitalersatzrecht steht vor dem Umbruch. Im Juni 2008 hat der Bundestag mit dem MoMiG
eine umfassende Reform des GmbH-Rechts beschlossen die am 1. November 2008 in Kraft getreten
ist. Ein Kernpunkt des Gesetzes ist die Neuregelung des Eigenkapitalersatzrechts. Diese Arbeit
untersucht den Wandel dieses Rechtsinstituts. Ausgangspunkt sind das Recht vor der Reform und
eine Darstellung des Deregulierungsdrucks durch Scheinauslandsgesellschaften und Basel II.
Besonders bedürfen die Regelungen aber einer neuen Legitimation da die Anknüpfung an die
Kapitalerhaltung überholt ist. Grundlage für einen Normzweck kann ein angemessener
Risikoausgleich sein. Voraussetzung ist allerdings dass die neuen Regelungen mit diesem Ansatz
vereinbar sind.