Die Eignung für ein öffentliches Amt wird anhand von Fragen die einem Bewerber gestellt werden
geklärt. Die Arbeit erörtert welchen rechtlichen Beschränkungen die Einstellungsbehörde dabei
unterliegt. Die Thematik der Grenzen des Fragerechts stellt sich bei der Anbahnung eines
Dienstverhältnisses gleichermaßen wie bei der Anbahnung eines privaten Arbeitsverhältnisses.
Während dieser Materie auf letzterem Gebiet große Aufmerksamkeit gewidmet wird findet sie in
der beamtenrechtlichen Literatur kaum Beachtung obwohl sich die Ergebnisse nicht ohne weiteres
übertragen lassen. Schwerpunkte bilden u. a. die Verfassungstreue das Tragen eines Kopftuchs
die DNA-Analyse und Straftaten des Bewerbers. Am Ende wird aufgezeigt welche Konsequenzen eine
zulässige oder unzulässige Frage hat.