Der materielle Verbrechensbegriff steht für den Gedanken der staatlichen Strafgewalt eine
abstrakt-generelle Grenze zu setzen. Die Arbeit untersucht zunächst im ersten Teil die
Tauglichkeit heutiger Begrenzungsansätze. Im zweiten Teil wird vorgeschlagen den materiellen
Verbrechensbegriff am Maßstab der rechtlichen Autonomie der Person in den Fokus zu rücken und
die davon abgeleitete abstrakt-generelle Begrenzung der staatlichen Strafgewalt im Grundgesetz
zu verankern.