Die Trennung zwischen vertraglicher und deliktischer Haftung eine Grundlagenproblematik des
Schuldrechts erfährt durch die gesetzliche Regelung des rechtsgeschäftsähnlichen
Schuldverhältnisses eine neue Aktualität. Das Ziel der Arbeit liegt darin zu bestimmen ab
welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen frühestmöglich von der Existenz von
Schutzpflichten ausgegangen werden kann mit der Folge dass vertragliche Haftungsgrundsätze
zur Anwendung gelangen. Im Vordergrund steht dabei die Vorschrift des 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB.
Nach einer einführenden Betrachtung der alten Rechtslage erfolgt die Untersuchung der
Problematik im Kontext des nunmehr geltenden Schuldrechts. Im Rahmen der Untersuchung des
rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses wird eine Definition der ähnlichen geschäftlichen
Kontakte herausgearbeitet. Die Definition wird einer Praktikabilitätskontrolle unterzogen.
Abschließend werden die systematischen Auswirkungen des rechtsgeschäftsähnlichen
Schuldverhältnisses auf das Schuldrecht betrachtet.