Arbeitgeber haben bei Betriebsänderungen großes Interesse daran einen Personalabbau möglichst
schnell und rechtssicher umzusetzen. Sie möchten daher langwierige Kündigungsschutzverfahren
vermeiden. Deshalb bieten Arbeitgeber den Arbeitnehmern Abfindungen für einen Klageverzicht so
genannte Turboprämien an. Während Turboprämien auf individualrechtlicher Ebene grundsätzlich
zulässig sind ist in Rechtsprechung und Literatur heftig umstritten ob auch die
Betriebsparteien in einem Sozialplan oder einer freiwilligen Betriebsvereinbarung Turboprämien
vereinbaren dürfen. Die Arbeit geht den in diesem Zusammenhang diskutierten Fragen nach.