Die öffentliche Hand in Deutschland könnte Schätzungen zufolge durch zentralisierte Beschaffung
bis zu 10 Mrd. Euro jährlich einsparen. In der Arbeit wird untersucht unter welchen
rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen sich öffentliche Auftraggeber zur gemeinsamen
Beschaffung zusammenschließen können. Neben der verfassungs- und kartellrechtlichen Problematik
auf europäischer und nationaler Ebene liegt der Schwerpunkt der Arbeit auf dem Vergaberecht.
Zentrale Fragen hierbei sind die Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts auf verschiedene
Konstellationen gemeinsamer Beschaffung sowie die Vereinbarkeit gebündelter Beschaffung mit dem
Vergabegrundsatz der Mittelstandsfreundlichkeit. Abschließend werden Sanktionen und
Rechtsschutz gegen unzulässige Auftraggebergemeinschaften erörtert.