Vor dem Hintergrund des in Umsetzung europäischer Vorgaben ergangenen Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geht die Arbeit der Frage nach ob und inwieweit die bislang im
kirchlichen Dienst praktizierte Einstellungs- und Kündigungspraxis sowie die Auferlegung
bekenntnisbestimmter Loyalitätsobliegenheiten weiterhin Bestand haben können. Im Mittelpunkt
der Darstellung steht eine Analyse der zugunsten der Religionsgemeinschaften geschaffenen
Ausnahmeregelung des9 AGG die vom Verbot der Ungleichbehandlung wegen der Religion oder
Weltanschauung unter den dort normierten Voraussetzungen befreit. Nach einer umfassenden
Untersuchung der Europarechts- und Verfassungskonformität der Norm werden die praktischen
Auswirkungen des Antidiskriminierungsrechts auf Beschäftigungsverhältnisse im kirchlichen
Dienst anhand der einzelnen Stadien des Arbeitsverhältnisses beleuchtet. Dabei kommt die
Verfasserin zu dem Ergebnis dass der deutsche Gesetzgeber mit9 AGG eine Regelung geschaffen
hat aufgrund derer die Frage nach der Gemeinschaftsrechtsfestigkeit des kirchlichen
Arbeitsrechts zugunsten des verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen
beantwortet wurde.