Die Arbeit behandelt das Staatseigentum an öffentlichen Sachen in der ersten Hälfte des 19.
Jahrhunderts. Ausgangspunkt ist der Baseler Schanzenstreit aus dem Jahr 1859 62. Dieser
Rechtsstreit war der Anlass das bisherige Verständnis des Staatseigentums näher zu untersuchen
und dogmatisch einzuordnen. Die Untersuchung geht insbesondere auf die von Rudolph von Jhering
vertretene Theorie des reinen Hoheitsrechts ein und ordnet die einzelnen Nutzungsbefugnisse
dogmatisch ein. Anschließend vergleicht der Autor diese von der herrschenden Literatur vehement
bekämpfte Ansicht mit den Darstellungen im gemeinen Recht im preußischen allgemeinen Landrecht
und im code civil. Der Autor kommt zu dem Ergebnis dass das geltende Recht in der ersten
Hälfte des 19. Jahrhunderts eine genaue dogmatische Einordnung des Staatseigentums an
öffentlichen Sachen nicht vornehmen konnte oder nicht vornehmen wollte. Es finden sich
Gemeinsamkeiten mit der von Jhering vertretenen Theorie ohne dass die Rechtswissenschaft sich
dessen bewusst gewesen ist.