Bei der Einführung der Pflegeversicherung war es die Intention des Gesetzgebers einen
umfassenden Versicherungsschutz zu schaffen. Diesen Sachverhalt einheitlich zu regeln ist
aufgrund systemimmanenter Unterschiede zwischen privaten und sozialen
Versicherungsinstitutionen nicht unproblematisch und lässt bis heute Fragen offen. Durch die
andersartige rechtliche Bewertung beispielsweise von Leistungszusagen im Rahmen beider
Versicherungssysteme ergeben sich unmittelbare Auswirkungen auf die Rechtswirkung der
zugrundeliegenden medizinischen Gutachten und somit weitreichende Folgen für die
Begutachtungsinstitutionen MDK und Medicproof. In der Arbeit werden beide Begutachtungssysteme
verglichen. Es werden insbesondere auch unter datenschutzrechtlichen Aspekten Differenzen aber
auch Lösungswege aufgezeigt die der Überwindung solcher systembedingter Unterschiede dienen
und somit zur Vereinheitlichung des Rechtsschutzes beitragen.