Die Richtlinie 2002 14 EG ist die derzeit umfassendste europäische Regelung zur Mitwirkung der
Arbeitnehmer. Sie gibt nicht nur vor zu welchen Themen und Entscheidungen die betrieblichen
Arbeitnehmervertretungen zwingend zu unterrichten und anzuhören sind sondern setzt auch
Mindeststandards hinsichtlich der organisatorischen Rahmenbedingungen der
Beteiligungsverfahren und der Rechtsdurchsetzung. Die Arbeit untersucht die bislang weitgehend
unterschätzten Auswirkungen der Richtlinie auf das deutsche Betriebsverfassungsrecht das
Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder und das kirchliche
Mitarbeitervertretungsrecht. Dabei werden bestehende Umsetzungsdefizite aufgezeigt konkrete
Gesetzgebungsvorschläge unterbreitet und die Möglichkeiten einer richtlinienkonformen Auslegung
des geltenden Rechts ausgeleuchtet.