Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von
Missbräuchen (MoMiG) zum 1. November 2008 ist mit der neuen Vorschrift des16 Abs. 3 GmbHG
erstmals der gutgläubige Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen möglich. Die Arbeit untersucht auf
der Basis der konzeptionellen Grundlage auf der16 Abs. 3 GmbHG beruht Voraussetzungen und
Reichweite der neuen Gutglaubensvorschrift. Geklärt wird auch ihre Bedeutung für die Due
Diligence-Praxis. Im Fokus der Betrachtung steht schließlich die Frage ob der geschaffene
Verkehrsschutz de lege ferenda zu erweitern ist.