Zur Frage nach der Anwendbarkeit der völkerrechtlichen Grundsätze von Gewaltverbot und
Selbstverteidigungsrecht auch auf nichtstaatliche Akteure liefert die Abhandlung einen Beitrag
aus einer dezidiert kontinentaleuropäischen Perspektive die auf einem konstitutionellen
Verständnis der Charta der Vereinten Nationen beruht. Es werden drei zentrale Themenkomplexe
behandelt nämlich die präventive Selbstverteidigung die Frage ob nichtstaatliche Akteure als
Angreifer im Sinne von Art. 51 CVN angesehen werden können sowie die Voraussetzungen der
Zurechnung eines bewaffneten Angriffs an einen Staat als Bedingung für
Selbstverteidigungsmaßnahmen gegen diesen Staat. Ein möglicherweise sich änderndes Verständnis
von Art. 51 CVN dahingehend auch nichtstaatliche Akteure als Angreifer anzusehen wird im
Ergebnis skeptisch beurteilt.