Mit den dogmatischen Grundlagen des deutschen Rechts ist die Rechtsfigur des Trusts unvereinbar
so die bis heute herrschende Ansicht des Bundesgerichtshofes. Dessen ungeachtet erfährt der
angelsächsische Trust einen fortschreitenden Integrationsprozess in Kontinentaleuropa. Die
Arbeit befasst sich daher mit der Untersuchung der verschiedenen aktuell diskutierten oder
kürzlich umgesetzten Integrationsvehikel des angelsächsischen Trusts bzw. je nach Rechtsordnung
trustähnlicher bzw. entsprechender Rechtsinstitute in die jeweilige Heimatrechtsordnung unter
Berücksichtigung des status quo des Integrationsmodus der Integrationsintensität und der
jeweiligen rechtstechnischen Ausgestaltung am Beispiel der Schweiz und Frankreich sowie deren
jeweiliger Tochterrechtsordnung Liechtenstein bzw. Monaco.