100 Jahre des überwiegend unveränderten Bestehens des Versicherungsvertragsgesetzes haben dazu
geführt dass das VVG in seiner bislang geltenden Fassung nicht mehr in all seinen Bereichen
angemessen auf die sich ihm stellenden Problematiken reagieren kann. Daneben besteht das
Erfordernis einer Modernisierung und zeitgemäßen Anpassung des gesamten geltenden VVG. Im
Rahmen der VVG-Reformarbeiten hat auch der gesetzliche Forderungsübergang im
Schadensversicherungsrecht gemäß 67 VVG a.F. Änderungen erfahren. Die nun in 86 VVG (2008)
geregelte cessio legis beantwortet in ihrem neuen Gewand bestehende Auslegungsfragen. Die neue
Vorschrift gibt aber auch Anlass zur Diskussion hinsichtlich ihrer Anwendung und Auslegung.
Unter Heranziehung der ergangenen Rechtsprechung wird versucht eine stimmige und sinnvolle
Auslegung des 86 VVG (2008) zu erreichen.