Die Arbeit untersucht rechtsvergleichend wann und unter welchen Voraussetzungen die beschränkte
Haftung der Mitglieder der Kapitalgesellschaften im deutschen und russischen Recht durchbrochen
wird. Dabei wird sowohl auf die autonome Kapitalgesellschaft als auch auf die Konzerne
eingegangen. Für die global agierenden Investoren die zunehmend Tochtergesellschaften in Form
von russischen Kapitalgesellschaften gründen um Geschäftskontakte mit russischen Partnern zu
vereinfachen ist der Blick in das russische System der Durchgriffshaftung lohnenswert. Die
Arbeit schließt mit einigen Korrekturvorschlägen des russischen Kapitalgesellschaftsrechts mit
dem Ziel die bestehenden Gläubigerschutzdefizite zu beseitigen.