In einer Informationsgesellschaft gewinnt Information als Wirtschaftsgut zunehmend an
Bedeutung. Die Vertragstypen des BGB sind zu einer Zeit entwickelt worden in der Waren- und
Dienstleistungsverkehr den Markt dominierten. Information kam ein vergleichsweise geringer
Stellenwert zu das BGB differenziert allein zwischen Sachen und Rechten. Als Gegenstand
wirtschaftlicher Transaktionen wirft Information daher eine Reihe neuer Fragen auf. Die Arbeit
unternimmt es für den besonderen Fall des Informationsabrufs aus elektronischen Datenbanken
die Fragen nach der rechtlichen Einordnung in die Vertragstypologie des BGB und die bei einer
Schlechtleistung einschlägigen Gewährleistungsrechte zu klären.