Auch im Gesundheitswesen nimmt die Nutzung von IT-Outsourcing zu. In rechtlicher Hinsicht
bedeutsam ist hierbei vor allem dass bei der Datenverarbeitung im Gesundheitswesen die
Patientendaten betroffen sind die mit der Digitalisierung und Auslagerung den Bereich des
Erhebenden verlassen. Patientendaten unterliegen als besonders sensible und schützenswerte
Daten einem verfassungsrechtlichen Schutz dem Schutz der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
und der ärztlichen Schweigepflicht. Dies kann ein Hindernis für die Auslagerung von
Teilfunktionen des Krankenhauses sein. Ziel dieser Arbeit ist es das aufgezeigte Problemfeld in
neun Teilen systematisch darzustellen und gangbare Wege für einen rechtmäßigen Einsatz des
IT-Outsourcings im Gesundheitswesen aufzuzeigen. Die Analyse der rechtlichen Vorschriften führt
zu dem Ergebnis dass die externe Archivierung unter gewissen Voraussetzungen selbst ohne
Einwilligung des Patienten zulässig sein kann.