Die Frage welche zeitlichen Grenzen das geltende Recht vorgibt sich ohne Begründung von
Verträgen lösen zu können die auf der Basis des Internets geschlossen worden sind ist von
großer praktischer Relevanz seit das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz die Regelung beseitigt
hat dass alle verbraucherschützende Widerrufsrechte spätestens 6 Monate nach Vertragsschluss
erlöschen. Ausgehend von den Prinzipien der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit wird untersucht
welche zeitlichen Grenzen die in355 BGB verorteten unterschiedlichen Fristen (Ausübungs- und
Erlöschungsfrist) dem Widerruf ziehen und wie effektiv sie in welcher Konstellation wirken. Als
Ergebnis wird erkannt dass der Widerruf internetbasierter Verträge immer dann unbefristet
möglich ist wenn über ihre Widerrufsmöglichkeit nicht oder - ohne Verwendung des amtlichen
Musters - fehlerhaft informiert worden ist. Abschließend werden Vorschläge an den Gesetzgeber
unterbreitet wie die durch die vage Gesetzesfassung von der ordnungsgemäßen Belehrung in
Verbindung mit der heftig kritisierten Musterbelehrung ausgelöste Verunsicherung über Beginn
und Dauer der Widerrufsfrist beseitigt werden kann.